Zuständig für den Vorbeugenden Brandschutz im baurechtlichen Verfahren sind primär die unteren Baurechtsbehörden. 
Untere Baurechtsbehörden im Landkreis Göppingen sind:

Gemeindeverwaltungsverband Eislingen/Ottenbach/Salach
Stadtverwaltung Donzdorf
Stadtverwaltung Ebersbach/Fils
Stadtverwaltung Geislingen/Steige
Stadtverwaltung Göppingen
und für alle anderen Städte und Gemeinden: Landratsamt Göppingen / Bauamt

In schwierigen Fällen beraten sich die unteren Baurechtsbehörden in Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes mit dem Kreisbrandmeister. Oftmals reichen diese verwaltungsinternen Absprachen und die Bearbeitung erfolgt weiter in Federführung der Baurechtsbehörde. In besonders schwierigen Fällen unterstützt der Kreisbrandmeister die Bearbeitung des Brandschutzes durch eine Stellungnahme und wird daher als Brandschutzsachverständiger tätig. 

Entsprechend der VwV Brandschutzprüfung ist ggf. "die Feuerwehr" im baurechtlichen Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung der Feuerwehr kann durch den örtlichen Feuerwehrkommandanten erfolgen, sofern dieser die Befährigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst hat. Im Landkreis Göppingen ist daher in diesen Fällen  von den Baurechtsbehörden  der Kreisbrandmeister zu hören, ausgenommen sind die großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen und Eislingen. 

 

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